Förderung von Innovationen – jetzt auch rückwirkend möglich durch die Forschungszulage
Deutsche Unternehmen können rückwirkend zum 01.01.2020 eine steuerliche Förderung in Höhe von 25% der Personalaufwendungen für ihre Innovationsvorhaben erhalten. Dr. Michael Hohmann stellt die wesentlichen Voraussetzungen und Förderkonditionen der sogenannten Forschungszulage vor.